Die Zukunft von Datenschutz und Informationssicherheit: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Entwicklung der Datenschutzgesetzgebung in Deutschland und Europa
Die politischen Weichen für Datenschutz und Informationssicherheit werden regelmäßig neu gestellt. Die jüngsten Vereinbarungen der politischen Parteien sehen umfassende Anpassungen in beiden Bereichen vor. Ziel ist es, insbesondere den Mittelstand, kleine Unternehmen, Vereine und das Ehrenamt von übermäßigen Formalitäten zu entlasten. Die Möglichkeiten zur Entbürokratisierung werden dabei nicht nur auf nationaler, sondern insbesondere auch auf europäischer Ebene ausgelotet.
Ein zentraler Fokus liegt auf der effizienteren Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die politischen Entscheidungsträger betonen, dass bestehende Spielräume der DSGVO genutzt werden sollen, um speziell KMU und Organisationen aus dem non-profit Bereich zu unterstützen. Parallel laufen bereits Diskussionen, ob bestimmte Datennutzungen, die mit geringem Risiko behaftet sind – wie beispielsweise Kundenlisten von Handwerksbetrieben – künftig vereinfacht behandelt werden können.
Vereinfachungen und neue Rahmenbedingungen für Unternehmen
Angestrebt werden auch deutliche Vereinfachungen im Ablauf datenschutzrechtlicher Prozesse: Anstatt komplexer Einwilligungslösungen sollen Unternehmen und Organisationen vom Konzept eines unbürokratischen Widerspruchs profitieren. Besonders im Zusammenhang mit staatlichen Dienstleistungen stehen Veränderungen bevor – die Mitwirkung von Bürgern und Unternehmen soll komfortabler gestaltet werden, ohne das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem Blick zu verlieren.
Für Unternehmen steht ebenfalls eine wichtige Schwelle zur Diskussion: Ab welcher Größe muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? Hier könnten Erleichterungen auf mittelständische Betriebe zukommen. Ein einheitlicher europäischer Ansatz soll zudem für mehr Rechtssicherheit und weniger Interpretationsspielraum sorgen, was letztlich auch den Wettbewerb stärken dürfte. Die EU-Kommission hat bereits einen Reformvorschlag angekündigt, der insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine spürbare Entlastung beim Nachweis- und Dokumentationsaufwand bringen könnte.
Datennutzung, Cyberabwehr & neue Anforderungen an Unternehmen
Stärkung der Datennutzung und Aufbau einer Datenkultur
Neben Vereinfachungen im Datenschutz gerät die wirtschaftliche Nutzung von Daten zunehmend in den Fokus. Zielsetzung der Bundesregierung ist es, eine tragfähige Datenökonomie zu etablieren und Innovation zu fördern. Dazu sollen rechtliche Unsicherheiten abgebaut und datenbasierte Geschäftsmodelle ermöglicht werden. Gleichzeitig bleibt der Schutz von Grund- und Freiheitsrechten eine zentrale Priorität.
Bereits in Kürze wird ein Forschungsdatengesetz erwartet, das den Zugang zu wissenschaftlichen Daten neu regeln und die Verfügbarkeit von Open Data bei öffentlichen Einrichtungen stärken soll. Weitere geplante Maßnahmen beinhalten den verstärkten Einsatz von Privacy-Enhancing Technologies sowie das Prinzip „Once-Only“: Bürger und Unternehmen sollen Daten künftig nur noch einmal gegenüber Behörden angeben müssen. Das erleichtert interne Verwaltungsprozesse und sorgt für mehr Effizienz im Umgang mit sensiblen Informationen.
Umfassende Maßnahmen zur Cybersicherheit und Bekämpfung von Cyberkriminalität
Eine immer größere Bedeutung nimmt zudem die Absicherung gegen digitale Gefahren ein. Die Koalition will das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik deutlich stärken und dessen Rolle als zentrale Anlaufstelle für Cybersicherheit in Deutschland ausbauen. Gerade mittelständische Unternehmen werden gezielt geschult und unterstützt, um sie vor Cyberangriffen zu schützen und die Umsetzung des neuen Cyber Resilience Act zu erleichtern.
Für sogenannte kritische Infrastrukturen, also Einrichtungen mit besonderer gesellschaftlicher Bedeutung, werden künftig noch höhere Sicherheitsstandards vorgeschrieben. Nur noch vertrauenswürdige Komponenten dürfen in sensiblen Bereichen verbaut werden. Parallel dazu wird auch die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und der Ausbau spezialisierter technischer Zentralstellen vorangetrieben, um einen effektiven Schutz im Cyber- und Informationsraum zu gewährleisten.
Auch im Bereich der Strafverfolgung sind Neuerungen vorgesehen: So sollen automatisierte Kennzeichenerkennung und eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen rechtlich ermöglicht werden. Online-Plattformen werden verpflichtet, Behörden standardisierte Schnittstellen bereitzustellen, sodass Ermittlungen bei strafbaren Inhalten, insbesondere im Kontext von Hasskriminalität, effizienter durchgeführt werden können.
Fazit und Ausblick für Unternehmen
Was bedeuten die geplanten Änderungen für die Organisation?
Die laufenden Reformen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit sind vor allem darauf ausgelegt, Prozesse zu vereinfachen und Organisationen von unnötigen bürokratischen Hürden zu entlasten. Gleichzeitig steigt die Verantwortung für Unternehmen, ihre digitalen Strukturen abzusichern und datenschutzkonform zu arbeiten. Gerade im Mittelstand bieten die geplanten Entlastungen neue Chancen, aber auch die Pflicht, sich frühzeitig auf bevorstehende Veränderungen vorzubereiten.
Unternehmen sollten deshalb regelmäßig ihre Datenschutzstrukturen und Sicherheitskonzepte überprüfen sowie die Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben im Blick behalten. Moderne Datenschutz-Management-Systeme und regelmäßige Schulungen sorgen dafür, auch in einem sich schnell verändernden Umfeld stets auf der sicheren Seite zu stehen.
So bleiben Sie rechtskonform und zukunftssicher aufgestellt
In den kommenden Monaten und Jahren stehen wichtige Weichenstellungen bevor, die den Rahmen für Unternehmensdatenschutz neu definieren. Nur wer die Entwicklungen frühzeitig kennt und aktiv gestaltet, bleibt handlungsfähig und wettbewerbsstark. Dies gilt sowohl für die Nutzung innovativer Datenstrukturen als auch für einen vorausschauenden Schutz gegen Cyberrisiken.
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