Künstliche Intelligenz und neue Regulierungen: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die zweite Phase der EU-KI-Verordnung: Wichtige Änderungen ab August 2025
Die Entwicklungen rund um Künstliche Intelligenz schreiten in der EU weiter voran: Am 2. August 2025 startet die zweite Umsetzungsphase der europäischen KI-Verordnung. Viele Unternehmen setzen schon heute auf KI-Anwendungen und müssen sich nun auf zusätzliche rechtliche Vorgaben einstellen, die in mehreren Stufen bis 2027 verbindlich werden.
Schon jetzt ist klar: Die KI-Verordnung beeinflusst nicht nur große Konzerne, sondern insbesondere auch Anbieter und Betreiber von KI-Systemen jeder Art, darunter Sprachmodelle, Bild- und Audio-Generatoren und viele mehr. Wer in diesem Bereich agiert, sollte sich rechtzeitig mit den anstehenden Pflichten befassen.
Welche Regelungen treten in Kraft?
Die europäische KI-Verordnung (kurz: KI-VO) sieht ein gestaffeltes Inkrafttreten ihrer Regelungen vor. Bereits ab August 2025 gelten unter anderem folgende wichtige Bestimmungen:
- Notifizierende Behörden und Konformitätsbewertung: Die EU-Mitgliedstaaten müssen spezielle Behörden benennen, die als Überwachungsstellen für Hochrisiko-KI-Systeme dienen. Diese Behörden sind dafür verantwortlich, Konformitätsbewertungsstellen zu benennen und zu überwachen.
- Regelungen für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck: Die Verordnung legt spezielle Anforderungen für sogenannte „General Purpose AI Models“ fest. Dazu gehören Transparenzpflichten, Risikomanagement und zusätzliche Vorgaben für Modelle, die ein besonders hohes systemisches Risiko aufweisen.
- Governance auf EU- und nationaler Ebene: Es werden neue Gremien eingerichtet, darunter ein zentrales KI-Büro bei der Europäischen Kommission. In jedem Mitgliedstaat muss eine zentrale Marktaufsichtsbehörde festgelegt werden, die die Umsetzung und Einhaltung der KI-VO überwacht.
- Sanktionsmechanismen: Mit der Benennung entsprechender Behörden werden auch die Vorgaben zur Verhängung von Sanktionen wirksam. Möglich sind Bußgelder, Verwarnungen sowie nichtmonetäre Maßnahmen – speziell unter der Maßgabe, dass auch KMU und Start-ups nicht unverhältnismäßig belastet werden sollen.
- Vertraulichkeit: Daten, die im Rahmen der KI-VO verarbeitet werden, sind besonders geschützt. Firmengeheimnisse und sicherheitsrelevante Informationen sollen weiterhin unter hohen Schutzauflagen stehen.
Relevanz und Handlungsbedarf für Unternehmen
Wer ist besonders betroffen?
Insbesondere Unternehmen, die KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck bereitstellen oder solche Systeme integrieren, sollten jetzt aktiv werden. Damit sind Anbieter von großen Sprachmodellen sowie Anwendungsentwickler im Bereich Text, Bild, Audio oder Video gemeint. Diese Unternehmen treffen ab August 2025 neue Pflichten, die im Detail in der KI-VO geregelt sind – darunter Informationen zur Offenlegung, Transparenz gegenüber Nutzern, Risikobewertungen und Dokumentationspflichten.
Seitens der Europäischen Kommission gibt es bereits unverbindliche Leitlinien und einen Verhaltenskodex, wie diese Anforderungen praktisch umzusetzen sind. Auch wenn diese nicht rechtsverbindlich sind, gelten sie als wichtige Orientierung für die betroffenen Unternehmen.
Für die meisten Betriebe dürfte aber vor allem die Frage relevant sein, wer in Deutschland als zuständige Aufsichtsbehörde fungiert. Aktuell zeichnen sich Debatten zwischen der Bundesnetzagentur und den Datenschutzbehörden ab. Ziel ist es, eine klare und einheitliche Regelung zur Marktüberwachung zu schaffen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Die abschließende Entscheidung der Bundesregierung zu diesem Thema steht jedoch noch aus – ein formales Gesetzgebungsverfahren verzögert sich durch den Regierungswechsel bis mindestens Herbst 2025.
Worauf sollten Unternehmen jetzt achten?
Unternehmen, die KI-Technologien einsetzen oder anbieten, stehen vor neuen Herausforderungen. Sie sollten umgehend prüfen, welche Vorschriften einzuhalten sind, und die innerbetrieblichen Prozesse anpassen. Dies betrifft nicht nur die technische Ausgestaltung von KI-Systemen, sondern auch Schulungen, Dokumentation, Datenschutz sowie das Risikomanagement im Unternehmen.
Folgende Maßnahmen empfehlen sich:
- Analyse, ob die eingesetzte KI als Hochrisikosystem oder als Modell mit allgemeinem Verwendungszweck eingestuft wird
- Prüfung und Anpassung der internen Compliance-Strukturen
- Aufbau eines systematischen Monitorings für Rechtsänderungen in Bezug auf die KI-VO
- Schulungen der Mitarbeitenden zum regelkonformen Einsatz von KI-Lösungen
- Aufbau von Dokumentations- und Transparenzmechanismen im Sinne der gesetzlichen Anforderungen
Insbesondere weil in Zukunft Aufsichtsbehörden Sanktionen erlassen können, ist es ratsam, sämtliche KI-bezogenen Prozesse so zu gestalten, dass sie den gesetzlichen Anforderungen standhalten. Unternehmen, die frühzeitig handeln, minimieren nicht nur rechtliche Risiken, sondern stärken auch das Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern.
Fazit: Jetzt aktiv werden und die Weichen stellen
Die Umsetzung der KI-Verordnung als Chancen- und Risikofaktor
Das Inkrafttreten der zweiten Phase der KI-VO markiert einen wichtigen Meilenstein für den regulierten Umgang mit künstlicher Intelligenz in der EU. Unternehmen sind nun gefordert, die neuen Pflichten ernst zu nehmen und sich rechtzeitig auf Änderungen vorzubereiten. Wer zögert, riskiert nicht nur Sanktionen, sondern läuft Gefahr, den technologischen Anschluss zu verlieren. Gleichzeitig bietet die strukturierte Auseinandersetzung mit Regulierungsvorgaben die Möglichkeit, ein zukunftsfähiges, vertrauenswürdiges KI-Geschäftsmodell zu etablieren.
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