Autor: sschwarz_admin

  • Alarmstufe Rot bei Facebook: So entkommen Sie neuen Phishing-Fallen und schützen Ihre Konten effektiv

    Alarmstufe Rot bei Facebook: So entkommen Sie neuen Phishing-Fallen und schützen Ihre Konten effektiv

    Gefährliche Phishing-Attacken auf Facebook: Wie Sie Ihr Konto vor Betrug schützen

    Aktuelle Bedrohung: Gefälschte Kontosperrungen als Falle für User

    Immer wieder versuchen Cyberkriminelle, mit neuen Methoden an Ihre persönlichen Daten zu gelangen. Ein besonders perfides Beispiel aus dem Jahr 2025 sind gefälschte Nachrichten auf Facebook, die den Eindruck erwecken, Ihr Konto sei gesperrt worden. Oft kommt so eine Nachricht scheinbar von offizieller Stelle und fordert Sie dazu auf, bestimmte Schritte zu unternehmen, um Ihr Konto zu reaktivieren. Doch genau dabei versteckt sich die eigentliche Gefahr. In Wirklichkeit handelt es sich um eine sogenannte Phishing-Attacke, die darauf abzielt, sensible Informationen wie Zugangsdaten, Passwörter oder weitere persönliche Details zu stehlen.

    Diese Betrugsmasche ist nicht nur sehr überzeugend gestaltet, sondern nutzt auch gezielt Angst und Dringlichkeit, um Betroffene zur übereilten Handlung zu bewegen. Besonders in Europa wurden bereits zahlreiche Fälle dokumentiert. Dabei befinden sich unter den Opfern Nutzer aus Deutschland, Spanien, Italien und Ungarn.

    Phishing mit Schadsoftware: Was hinter den gefälschten Facebook-Nachrichten steckt

    Im Mittelpunkt der Attacken steht eine Schadsoftware namens „StealC v2“. Sie wird häufig über Nachrichten verbreitet, die wie offizielle Facebook-Mitteilungen aussehen. Typischer Ablauf: In der Mitteilung ist ein Link enthalten, der angeblich zu einer Support-Seite führt. Dort sollen Sie angeblich per Button Einspruch gegen die angebliche Kontosperrung einlegen.

    Klicken Sie darauf, wird allerdings ein schädliches Skript im Hintergrund ausgeführt. Die Schadsoftware „StealC v2“ wird dabei heimlich auf Ihrem Gerät installiert und beginnt sofort damit, Passwörter, Cookies, Screenshots und sogar Informationen aus Krypto-Wallets auszulesen und an die Angreifer zu übermitteln.

    Besonders trickreich ist die psychologische Komponente: Durch die Androhung des Zugriffsverlusts in Kombination mit zeitlichem Druck fühlen sich Betroffene häufig gezwungen, schnelle Entscheidungen zu treffen – und tappen so unfreiwillig in die Falle.

    So erkennen Sie Phishing-Versuche und schützen Ihre Daten effektiv

    Typische Merkmale von Phishing-Nachrichten

    Phishing-Nachrichten sind zwar oft täuschend echt gestaltet, doch wer aufmerksam ist, kann die Betrügereien entlarven. Achten Sie vor allem auf folgende Anzeichen:

    • Fehlerhafte Rechtschreibung oder Grammatik: Offizielle Nachrichten von Unternehmen sind stets professionell formuliert.
    • Ungewöhnliche Absender-Adresse: Kommt die E-Mail oder Nachricht wirklich von Facebook?
    • Links zu unbekannten Webseiten: Bewegen Sie den Mauszeiger über Links, bevor Sie klicken. Oft ist die Zieladresse bereits verdächtig.
    • Druck und Dringlichkeit: Wenn Sie aufgefordert werden, sofort zu handeln, ist gesunde Skepsis angebracht.

    Praktische Maßnahmen für mehr Sicherheit im Netz

    Um die Gefahr von Phishing und Schadsoftware zu minimieren, können Sie gezielt vorbeugen:

    • Installieren Sie eine aktuelle und zuverlässige Sicherheitssoftware, die schädliche Anhänge erkennt und Sie vor gefährlichen Webseiten schützt.
    • Geben Sie niemals Codes oder Passwörter zur Zwei-Faktor-Authentifizierung an Dritte weiter.
    • Überprüfen Sie die Echtheit jeder Nachricht, insbesondere wenn sie von sozialen Netzwerken oder Zahlungsdiensten stammt.
    • Seien Sie vorsichtig, wenn E-Mails oder Mitteilungen zeitlichen Druck aufbauen. Im Zweifel lieber einmal mehr nachfragen.

    Hacker entwickeln ihre Methoden ständig weiter. Deshalb ist es entscheidend, regelmäßig Ihr Sicherheitsbewusstsein zu schärfen und auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

    Was tun im Verdachtsfall? Schnelle Hilfe und Unterstützung bei Phishing-Angriffen

    Wenn Sie auf eine Phishing-Mail hereingefallen sind

    Sollten Sie versehentlich einen schädlichen Link angeklickt oder kompromittierende Daten preisgegeben haben, ist schnelles Handeln gefragt:

    • Ändern Sie umgehend Ihre Passwörter für alle betroffenen Konten.
    • Überprüfen Sie die Geräte auf Schadsoftware und führen Sie eine vollständige Systemprüfung mit einer aktuellen Sicherheitssoftware durch.
    • Informieren Sie – soweit möglich – Familienmitglieder, Freunde oder Kollegen, damit sie nicht auf ähnliche Angriffe hereinfallen.
    • Wenden Sie sich an offizielle Anlaufstellen, falls finanzielle Schäden entstanden sind.

    Je schneller Sie reagieren, desto eher können Sie Schäden begrenzen und Ihre digitalen Werte schützen.

    Dauerhafte Prävention im Alltag

    Neben der Abwehr akuter Bedrohungen ist der Aufbau einer nachhaltigen Sicherheitsstrategie entscheidend. Dazu gehören:

    • Regelmäßige Updates aller Systeme und Anwendungen
    • Bewusstes Hinterfragen digitaler Kommunikation, auch bei scheinbar vertrauten Absendern
    • Schulung und Sensibilisierung rund um das Thema IT-Sicherheit – sowohl privat als auch im Unternehmen

    So entwickeln Sie ein Bewusstsein dafür, wie Sie auch in Zukunft sicher in sozialen Netzwerken und anderen digitalen Umgebungen unterwegs sind.

    Sie fühlen sich beim Thema Datensicherheit und Phishing unsicher? Oder benötigen Sie professionelle Unterstützung für sich oder Ihr Unternehmen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – gemeinsam sorgen wir für mehr Sicherheit in Ihrer digitalen Welt!

  • Google Tag Manager vor dem Aus? Was das neue Urteil zum Datenschutz für Ihre Website bedeutet

    Google Tag Manager vor dem Aus? Was das neue Urteil zum Datenschutz für Ihre Website bedeutet

    Google Tag Manager: Nur mit Einwilligung? Was das aktuelle Urteil für Unternehmen bedeutet

    Google Tag Manager im Fokus des Datenschutzes

    Der Google Tag Manager (GTM) ist für viele Unternehmen die zentrale Schaltstelle, um Tracking-Codes und Analyse-Tools effizient auf der eigenen Website zu verwalten. Was im ersten Moment nach einer praktischen Lösung für Marketing und Webanalyse klingt, kann allerdings unerwartete datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Denn auch wenn der GTM selbst keine Analysedaten erhebt, ist er doch meist das Einfallstor für Drittanbieterdienste – und dabei werden regelmäßig personenbezogene Daten wie die IP-Adresse verarbeitet.

    Hintergrund: Was der Google Tag Manager technisch macht

    Im Grunde dient der GTM als Container, in dem verschiedenste Drittanbieter-Tools zentral verwaltet werden. Websitebetreiber können dadurch mit wenig technischem Know-how steuern, wann welche Dienste – beispielsweise Google Analytics oder Marketing-Tags – ausgespielt werden. Doch genau dieser Komfort birgt Risiken: Bereits beim Laden des GTM wird eine Verbindung zu Google-Servern in den USA aufgebaut, wobei personenbezogene Daten wie die IP-Adresse übertragen werden. Zudem wird ein JavaScript auf dem Endgerät gespeichert, wodurch weitere Informationen ausgelesen werden können. Diese Vorgänge machen den Google Tag Manager aus datenschutzrechtlicher Sicht besonders sensibel.

    Urteil des VG Hannover: Google Tag Manager benötigt Einwilligung

    Warum die Gerichte einschreiten

    Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover bringt Licht ins Dunkel rund um die rechtliche Bewertung des GTM. Aufgrund einer Beschwerde hinsichtlich der Datenerhebung auf einer Verlagswebsite prüfte die Datenschutzbehörde den Einsatz des Tag Managers. Die Behörde stellte fest, dass personenbezogene Daten an Google übermittelt und auf dem Nutzergerät gespeichert werden. In der Folge ordnete die Behörde an, den Dienst zu entfernen oder eine explizite Einwilligung der Nutzer einzuholen.

    Was das Urteil konkret fordert

    Das Gericht schloss sich der Auffassung der Behörde an und urteilte: Der GTM darf nur genutzt werden, wenn zuvor eine wirksame Einwilligung nach DSGVO und TDDDG (Telekommunikation-DatenschutzGesetz für digitale Dienste) eingeholt wurde. Das betrifft sowohl das Auslesen und Speichern von Informationen auf Endgeräten (§25 Abs. 1 TDDDG) als auch die Übermittlung personenbezogener Daten wie der IP-Adresse (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Keine Ausnahme gilt nach §25 Abs. 2 TDDDG, da der Tag Manager nicht als technisch notwendig einzustufen ist. Die Nutzung des GTM ist damit ein Fall für die datenschutzrechtliche Einwilligung – und sollte nicht einfach als „funktional“ oder „essentiell“ deklariert werden.

    Praktische Auswirkungen für Betreiber von Webseiten

    Was Unternehmen jetzt tun müssen

    Das Urteil hat klare Konsequenzen: Wer den Google Tag Manager auf seiner Website einsetzt, sollte das Thema Einwilligung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es ist zu empfehlen, den GTM im eingesetzten Cookie-Consent-Banner als einwilligungspflichtige Anwendung zu kennzeichnen. Erst wenn Nutzerinnen und Nutzer ihre Zustimmung erteilt haben, darf der GTM und die damit gesteuerten Drittanbieterdienste aktiv werden. Eine automatische Aktivierung oder das Umgehen der Einwilligungspflicht ist ein Risiko – sowohl in Bezug auf potenzielle Aufsichtsmaßnahmen als auch auf mögliche Abmahnwellen.

    Alternative Wege und Lösungen

    Für viele Unternehmen lohnt sich zudem ein kritischer Blick auf andere Tag Management Systeme oder sogar die manuelle Einbindung der jeweiligen Tracking-Tools. In manchen Fällen können datenschutzfreundlichere Alternativen helfen, Compliance-Risiken zu reduzieren. Auch die direkte Programmierung von Skripten kann eine Option sein, ist aber mit mehr technischem Aufwand verbunden. Ob GTM oder Alternativlösung: Alle Systeme, die Informationen auf Endgeräten speichern oder personenbezogene Daten übermitteln, sind grundsätzlich einwilligungspflichtig.

    Fazit: Handlungsbedarf für den datenschutzkonformen Einsatz von Tag Managern

    Warum Sie jetzt aktiv werden sollten

    Die Entscheidung des VG Hannover sorgt in der gesamten Digitalbranche für ein Umdenken. Viele Webseiten und Onlineshops sind darauf angewiesen, Marketing- und Analyse-Dienste effizient zu integrieren – doch der rechtssichere Weg führt nun zwingend über eine vorherige Einwilligung der Websitebesucher. Die öffentliche Sichtbarkeit Ihrer Internetpräsenz macht das Thema besonders dringlich, denn Verstöße sind leicht zu erkennen und laden zur Beschwerde oder Abmahnung ein.

    Unterstützung rund um Datenschutz und Compliance

    Wer sich nun fragt, wie die praktischen Anforderungen am besten umgesetzt werden können oder wie die technische Einbindung von Consent-Tools und Tag Managern aussehen sollte, muss keine Kompromisse eingehen. Es gibt praktikable Ansätze, die einerseits wirksamen Datenschutz gewährleisten und andererseits die wichtigen Marketing- und Analyse-Dienste nicht unnötig blockieren. Datenschutzkonforme Workflows, klare Einwilligungsprozesse und der Einsatz geeigneter technischer Lösungen schützen Unternehmen effektiv vor rechtlichen Konsequenzen und stärken das Vertrauen der Nutzer.

    Sie möchten auf der sicheren Seite sein? Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Unterstützung beim datenschutzkonformen Einsatz von Google Tag Manager oder anderen Tracking-Lösungen benötigen. Unser Expertenteam hilft Ihnen gerne dabei, Compliance-Anforderungen umzusetzen und Ihre Web-Services rechtssicher zu gestalten!

  • ChatGPT im Unternehmen – Wie Sie mit dem EU AI Act rechtssicher und erfolgreich durchstarten

    ChatGPT im Unternehmen – Wie Sie mit dem EU AI Act rechtssicher und erfolgreich durchstarten

    Praxisleitfaden: ChatGPT und der EU AI Act – So gelingt eine rechtskonforme Nutzung im Unternehmen

    Einführung in die KI-Regulierung und ihre Bedeutung

    Künstliche Intelligenz nimmt in Unternehmen immer mehr Raum ein – vom Vertrieb über HR bis zur täglichen Kommunikation. Damit rücken nicht nur die Potenziale, sondern insbesondere auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Fokus. Der AI Act der Europäischen Union liefert erstmals einen einheitlichen Ordnungsrahmen für den Einsatz von KI-Lösungen. Unternehmen, die etwa ChatGPT implementieren, stehen daher vor grundlegenden Fragen: Welche Anforderungen sind zu beachten? Wo liegen rechtliche Fallstricke? Und wie lässt sich der Einsatz sauber dokumentieren und kontrollieren?

    ChatGPT in Unternehmen – Typische Ausgangslagen

    Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ein Unternehmen beschließt, die Team-Version von ChatGPT in den Arbeitsalltag zu integrieren. Die Motivation ist meist klar: Text- und Bildgenerierung unterstützen die Produktivität. Zugleich tauchen schnell Fragen zur Rolle des Unternehmens im Kontext des AI Act auf. Handelt es sich um einen Anbieter, Betreiber oder Nutzer von KI? Tatsächlich definiert der AI Act verschiedene Rollen, wobei Unternehmen, die ChatGPT einsetzen – ohne diese selbst weiterzuentwickeln oder weiterzuveräußern – in aller Regel als Nutzer (Deployers) gelten. Daraus ergeben sich spezifische Sorgfaltspflichten, die sich von denen eines Entwicklers oder Distributors unterscheiden.

    Welche Risiken und Chancen birgt ChatGPT?

    ChatGPT kann deutlich mehr als nur Texte formulieren – das Tool ist in der Lage, auch Bilder zu generieren und damit vielseitig einsetzbar. Doch je nach Anwendungsgebiet variieren die regulatorischen Anforderungen erheblich. Insbesondere bei der Verarbeitung sensibler Daten, dem Einsatz in risikobehafteten Bereichen oder im Kontakt mit Kunden steigen die Anforderungen. Datenschutz, Informationssicherheit und dokumentierte Kontrollmechanismen sind dabei elementar. Der AI Act unterscheidet zudem zwischen Systemen mit niedrigerem Risiko und solchen, die als „Hochrisiko-KI-Systeme“ eingestuft werden. Eine sorgfältige Einstufung und Dokumentation ist daher Pflicht.

    So gelingt die rechtssichere Einführung von ChatGPT

    Schritt-für-Schritt zur rechtskonformen Nutzung

    Beim Einsatz von ChatGPT sollten Sie einen strukturierten Prüf- und Freigabeprozess etablieren, um alle gesetzlichen Vorgaben sicher zu erfüllen. Die wichtigsten Schritte im Überblick:

    • 1. Dokumentation des KI-Systems: Legen Sie einen klaren Eintrag zu ChatGPT in Ihrem internen Verzeichnis an und beschreiben Sie das eingesetzte System präzise.
    • 2. Festlegung der Unternehmensrolle: Definieren Sie, ob Ihr Unternehmen als „Nutzer“ (Deployer) auftritt und markieren Sie diese Einstufung in Ihrer Dokumentation.
    • 3. Prüfung verbotener Nutzungsarten: Stellen Sie anhand der AI Act-Vorgaben sicher, dass keine verbotenen Praktiken angewendet werden. Dies kann durch einfache Ja/Nein-Abfragen unterstützt werden. Im Zweifel empfiehlt sich die Einführung einer verbindlichen KI-Richtlinie im Unternehmen.
    • 4. Transparenzpflichten beachten: Je nach Einsatzbereich greift Artikel 50 des AI Act. Rollenabhängig müssen bestimmte Transparenz- und Informationspflichten erfüllt werden.
    • 5. Risikoklassifizierung: Entscheiden Sie anhand gezielter Fragen, ob das eingesetzte KI-System dem Hochrisiko-Bereich zuzuordnen ist. Ist dies nicht der Fall, gelten weniger strenge Auflagen. Bei Hochrisiko-Anwendungen müssen zusätzliche Prüf- und Nachweispflichten erfüllt werden.
    • 6. Einbindung allgemeiner Anforderungen: Prüfen Sie über den AI Act hinaus weitere Regelungen: Datenschutz (insbesondere DSGVO-Konformität), Geschäftsgeheimnisse und vertragliche Pflichten gegenüber dem Anbieter müssen gesondert betrachtet werden.
    • 7. Schulung und Sensibilisierung: Tragen Sie Sorge, dass Mitarbeitende angemessen zur Nutzung und zu Risiken von KI-Lösungen geschult sind. Zertifikate und Nachweise sollten Sie dokumentieren.

    Wichtige Praxistipps für die tägliche Umsetzung

    Um im KI-Alltag die Übersicht zu behalten, sollten Unternehmen auf strukturierte Tools und Rollen setzen. Dokumentieren Sie Entscheidungen, Nutzungsarten und Prozesse lückenlos – etwa in einem zentralen Management-Tool. Ergänzen Sie technische Schutzmaßnahmen durch organisatorische Vorgaben, wie ein AI Policy oder interne Leitlinien. Schulen Sie regelmäßig Ihre Teams und machen Sie neue KI-Regeln transparent. Prüfen Sie zudem, ob fortlaufende Monitoring- und Überwachungsprozesse notwendig sind, sobald sich der Anwendungsbereich oder die Risikoeinstufung Ihrer KI ändert.

    Planen Sie die Einführung persönlicher Daten in KI-Systeme, sollten Sie frühzeitig technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen, um Datenschutz und Informationssicherheit auf höchstem Niveau zu gewährleisten.

    Fazit: Erfolgreich und sicher mit ChatGPT und AI Act

    Die Einführung von ChatGPT im Unternehmen bietet viele Chancen, verlangt aber gerade im europäischen Rechtsraum eine durchdachte und dokumentierte Vorgehensweise. Ein systematischer Klassifizierungsprozess, praxisnahe Richtlinien und die Schulung der Mitarbeitenden sind die zentralen Handlungsfelder, um Haftungs- und Compliance-Risiken zu minimieren. Nutzen Sie KI bewusst, stärken Sie das Vertrauen Ihrer Kunden und legen Sie frühzeitig die Basis für nachhaltigen und verantwortungsvollen KI-Einsatz.

    Sie wünschen sich Unterstützung bei der rechtskonformen Einführung von KI-Lösungen oder benötigen eine individuelle Risiko- und Compliance-Beratung? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – wir begleiten Sie kompetent und individuell auf Ihrem Weg zur sicheren und effizienten KI-Nutzung!

  • Datenleck bei Buchungsportal – so gefährlich sind Cyberangriffe wirklich und was Sie jetzt wissen müssen

    Datenleck bei Buchungsportal – so gefährlich sind Cyberangriffe wirklich und was Sie jetzt wissen müssen

    Schwerwiegendes Datenleck: Was das Datenleck bei einem Buchungsportal für Ihre IT-Sicherheit bedeutet

    Hintergrund: Wie Cyberangriffe auf Buchungsportale ablaufen

    Die Bedrohung durch Cyberangriffe nimmt auch im Bereich der Online-Buchungsportale stetig zu. Kriminelle Gruppen nutzen immer ausgefeiltere Methoden, um an sensible Daten zu gelangen – ob personenbezogene Informationen, interne Unternehmensdaten oder vertrauliche Verträge. Oftmals zielen Angriffe nicht nur auf veröffentlichte Kundeninformationen, sondern auch auf Backups und interne Systeme wie etwa Cloud-Speicher.

    Ein aktuelles Beispiel aus der Praxis: Bei einem bekannten Portal wurden Datensätze im Darknet veröffentlicht. Offensichtlich gelang es den Angreifern, ganze Backups aus einer Nextcloud-Instanz herunterzuladen. Die veröffentlichten Verzeichnisstrukturen zeigen, dass es sich nicht nur um Kundendaten, sondern auch um Vertragsunterlagen, Rechnungen und interne Personalinformationen handeln könnte. Die Veröffentlichung und die „Freigabe“ der Daten im Darknet durch die Angreifer setzen Unternehmen unter doppelten Druck: zum einen drohen Bußgelder nach DSGVO, zum anderen Reputationsverluste und der Missbrauch der gestohlenen Informationen.

    Welche Risiken bestehen für Privatkunden und Unternehmen?

    Während nach außen zunächst unklar ist, welche Daten letztlich betroffen sind, gibt es klare Risiken für alle Beteiligten. Wer etwa seinen Urlaub über das betroffene Portal gebucht hat, sollte besonders wachsam sein. Angreifer nutzen häufig die alten und neuen Informationen, um gezielte Phishing-Angriffe zu starten, die durch Insider-Wissen besonders glaubwürdig wirken. Auch Unternehmen, deren Namen in Vertragsverzeichnissen auftauchen, könnten zur Zielscheibe werden – beispielsweise durch Social Engineering oder von weiteren Angriffswellen.

    Bemerkenswert: Aus den vorliegenden Dateilisten war zwar nicht eindeutig zu erkennen, ob auch umfangreiche Privatkundendaten betroffen sind. Dennoch sollten alle Nutzer erhöhte Aufmerksamkeit bei verdächtigen E-Mails und Anrufen walten lassen, insbesondere wenn darin Bezug auf aktuelle oder vergangene Buchungen genommen wird.

    Handlungsempfehlungen nach einem Datenleck: Schutz für Privatpersonen und Unternehmen

    Wie sollten betroffene Nutzer reagieren?

    Wer den Verdacht hat, dass seine Daten Teil eines Leaks sein könnten, sollte als Erstes Ruhe bewahren und gezielte Schutzmaßnahmen einleiten. Dazu gehören unter anderem:

    • Sofortige Änderung sensibler Passwörter, insbesondere, wenn gleiche oder ähnliche Kombinationen auch bei anderen Online-Konten genutzt werden.
    • Besondere Wachsamkeit gegenüber verdächtigen Nachrichten, E-Mails und Anrufen. Achten Sie auf ungewöhnliche Details oder Forderungen.
    • Regelmäßige Überprüfung von Kontoauszügen und Kreditkartenabrechnungen auf Unregelmäßigkeiten.
    • Falls sensible Informationen wie Personalausweis- oder Bankdaten betroffen sind: Kontaktieren Sie Ihre Bank und ggf. Meldebehörden.

    Auch empfiehlt sich der Besuch einschlägiger Portale, um zu prüfen, ob die eigene E-Mail-Adresse oder andere persönliche Daten im Zuge des Datenlecks veröffentlicht wurden.

    Das sollten Unternehmen bei einem Sicherheitsvorfall beachten

    Für Unternehmen gelten noch umfassendere Pflichten: Nach Bekanntwerden eines Sicherheitsvorfalls müssen zunächst alle potenziell betroffenen Systeme und Zugriffsprotokolle sofort geprüft werden. Zudem ist die interne und externe Kommunikation wichtig: Kunden, Geschäftspartner und – sofern erforderlich – Behörden sollten umgehend informiert werden.

    Unternehmen sollten folgende Maßnahmen ergreifen:

    • Sofortige Sicherung und Analyse der kompromittierten Systeme durch eigene IT oder externe Experten.
    • Schnelle Benachrichtigung aller direkt betroffenen Personen und Geschäftspartner.
    • Umsetzung eines Sofortprogramms für erhöhte IT-Sicherheit, gegebenenfalls auch unter Zuhilfenahme externer Beratung.
    • Dokumentation aller getätigten Schritte für Rechenschaftspflichten gegenüber Datenschutzbehörden (Stichwort: DSGVO).
    • Laufende Überwachung des Darknets und der einschlägigen Quellen auf weitere Veröffentlichungen und Hinweise.

    Wichtig ist es außerdem, die eigene IT-Sicherheitsstrategie kritisch zu hinterfragen und in regelmäßigen Abständen sowohl Mitarbeitende als auch IT-Systeme zu schulen und zu überprüfen.

    Der aktuelle Stand: Warum bei Datenschutzvorfällen so oft Schweigen herrscht

    Transparenz versus Schadensbegrenzung

    Ein auffälliges Phänomen im Zuge von Datenlecks: Unternehmen und Betreiber geben sich häufig zurückhaltend oder reagieren gar nicht auf Anfragen und Berichterstattung. Dieses Schweigen sorgt nicht selten für Verunsicherung bei Nutzern und Geschäftspartnern. Dabei ist Transparenz einer der wichtigsten Faktoren, um weiteren Schaden zu verhindern – und das eigene Unternehmen zumindest vor Reputationsverlust zu schützen.

    Datenschutzbehörden wie etwa das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht reagieren in der Regel auf Meldungen, jedoch bleiben öffentliche Rückmeldungen oft aus. Nutzer müssen sich daher eigenverantwortlich über ihr jeweiliges Risiko informieren und die passenden Schritte einleiten.

    Cyberangriffe: Nur die Spitze des Eisbergs in der IT-Sicherheitslandschaft

    Das aktuelle Beispiel zeigt deutlich: Neben klassischen Angriffsmethoden rücken zunehmend Cloud-Systeme und Backups in den Fokus der Angreifer. Einfallstore sind dabei nicht selten veraltete Softwarestände, zu schwache Authentifizierungsverfahren oder mangelnde Kontrolle über geteilte Dateien und Berechtigungen.

    Die Dynamik im Bereich Cyberkriminalität ist rasant. Erst kürzlich wurde über den erfolgreichen Angriff auf einen HR-Software-Anbieter berichtet – ebenfalls mit der Folge, dass hochsensible Daten entwendet wurden. Dieser Trend unterstreicht, wie wichtig es für Unternehmen wie für Privatpersonen ist, sich laufend zu informieren und Schutzmechanismen anzupassen.

    Fazit: Prävention, Reaktion und Hilfe – so schützen Sie sich effektiv

    Wie Sie Ihre Daten und Ihre IT nachhaltig sichern können

    Ob als Privatperson oder als Unternehmen: Eine konsequente Sicherheitsstrategie ist heute unerlässlich. Wichtige Bestandteile sind dabei nicht nur regelmäßige Updates und starke Passwörter, sondern auch ein aufmerksamer Umgang mit eigenen Daten im Netz sowie kontinuierliche Sensibilisierung für aktuelle Betrugsmaschen.

    Für Unternehmen empfiehlt es sich, regelmäßige Security-Audits einzuplanen, um die eigene Netzwerkstruktur und Prozesse auf Schwachstellen abzuklopfen. Die Investition in professionelle Backup-Lösungen und ein durchdachtes Rechte- und Rollenkonzept kann im Ernstfall entscheidend sein. Und nicht zuletzt: Die Früherkennung von Vorfällen sowie eine offene Kommunikation mit allen Stakeholdern sind Schlüsselelemente, um den Schaden zu minimieren.

    So unterstützen wir Sie bei Sicherheitsvorfällen und Prävention

    Angesichts der zunehmenden Komplexität moderner Cyberbedrohungen helfen Ihnen unsere Experten, Ihre IT-Infrastruktur zu analysieren, Risiken zu minimieren und bei Bedarf Soforthilfe im Krisenfall zu leisten. Ob Basisberatung, Incident Response oder Security-Workshops für Ihr Team – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Anforderungen.

    Wenn Sie Unterstützung im Umgang mit einem Datenleck benötigen, Fragen zum Schutz Ihrer Daten haben oder grundsätzlich Ihre IT-Security verbessern wollen: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir stehen Ihnen mit Fachwissen und Engagement zur Seite. Sichern Sie noch heute Ihr Unternehmen und Ihre Daten nachhaltig ab – gemeinsam mit uns als zuverlässigem Partner.

  • Wie kleine Datenschutz-Fehler im BEM richtig teuer werden können – Worauf Unternehmen jetzt achten müssen

    Wie kleine Datenschutz-Fehler im BEM richtig teuer werden können – Worauf Unternehmen jetzt achten müssen

    BEM und Datenschutz: Fehler durch den Dienstleister können teuer werden

    Warum immer mehr Unternehmen das BEM auslagern

    Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist heute ein zentrales Instrument, um Mitarbeitenden nach längerer Krankheit die Rückkehr zu erleichtern. Gerade größere Unternehmen stehen jedoch vor dem Problem, diesen Prozess rechtssicher und sensibel umsetzen zu müssen – ein deutlicher Mehraufwand, der häufig an externe Dienstleister ausgelagert wird. In der Praxis profitieren Unternehmen von einer solchen Auslagerung, da spezialisierte Fachkräfte den Prozess strukturiert begleiten. Mitarbeitenden fällt es zudem oft leichter, gesundheitliche Themen mit neutralem Fachpersonal zu besprechen.

    Doch was passiert, wenn im ausgelagerten BEM-Verfahren Fehler passieren? Wer trägt die Verantwortung und mit welchen Risiken ist zu rechnen? Diese Fragen gewinnen immer mehr an Bedeutung, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

    Rechtliche Konsequenzen bei Fehlern im BEM-Prozess

    Ein aktuelles Beispiel verdeutlicht die Brisanz: Im Fall eines Unternehmens, das das BEM an einen externen Dienstleister vergab, wurde dieser Prozess fehlerhaft durchgeführt. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied, dass die anschließende krankheitsbedingte Kündigung aufgrund der Verfahrensmängel unwirksam war. Der Grund: Die Fehler des Dienstleisters wurden rechtlich dem Arbeitgeber zugerechnet. Auch wer das BEM auslagert, bleibt also für eine korrekte und datenschutzkonforme Durchführung verantwortlich – mit allen Konsequenzen bei Verstößen.

    Eine zentrale Rolle spielt dabei der Datenschutz. Die Gerichte prüfen inzwischen genau, ob Arbeitgeber und beauftragte Dienstleister die betroffenen Beschäftigten umfassend und transparent über die Datenverarbeitung informiert haben. Fehler kosten nicht nur Zeit und Geld, sondern können auch zu deutlichen Reputationsschäden führen.

    BEM und Datenschutz: Worauf Unternehmen jetzt achten müssen

    Transparenz und Information als Pflicht – was das Gesetz verlangt

    Gerade im BEM werden äußerst sensible Gesundheitsdaten verarbeitet. Arbeitgeber und Dienstleister müssen Mitarbeitenden daher präzise erläutern, welche Daten erhoben werden, mit welchem Ziel dies geschieht und wie umfassend der Umgang mit ihren Informationen ist. Dies ist nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern wird ausdrücklich von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gefordert.

    Im Kern müssen Unternehmen klarstellen, dass Gesundheitsdaten ausschließlich zur Planung und Durchführung des BEM verwendet werden dürfen. Eine pauschale oder unvollständige Information reicht nicht aus. Fehlt die klare Trennung zwischen Information und eigentlicher Durchführung des BEM – etwa wenn bereits im Vorfeld Daten fließen, bevor die Einwilligung eingeholt wurde –, fehlt die juristische Grundlage für die Verarbeitung. Das Ergebnis: Der gesamte BEM-Prozess ist rechtlich angreifbar.

    Verantwortung zwischen Arbeitgeber und Dienstleister – Risiken erkennen und steuern

    Ein häufiges Missverständnis ist die Überzeugung, mit der Beauftragung eines Dienstleisters auch die Haftung abzugeben. Das Gegenteil ist der Fall: Rechtlich bleibt der Arbeitgeber für die ordnungsgemäße Durchführung des BEM-Prozesses verantwortlich. In arbeitsrechtlicher Hinsicht werden Fehler des Dienstleisters dem Unternehmen zugeschrieben, bei Datenschutzverstößen hängt das Haftungsrisiko von der konkreten Ausgestaltung und der vertraglichen Regelung ab.

    Ob Arbeitgeber und externer Dienstleister als eigenständige Verantwortliche, gemeinsam Verantwortliche oder im Auftragsverhältnis handeln, sollte eindeutig geregelt und dokumentiert sein. Unklare Zuständigkeiten können im Falle eines Verstoßes schnell teuer werden, sowohl in Bezug auf mögliche Bußgelder als auch auf den Ausgang etwaiger arbeitsrechtlicher Streitigkeiten.

    Klare Prozesse und Verantwortlichkeiten sind daher essentiell. Unternehmen sollten gemeinsam mit ihren Dienstleistern die Abläufe dokumentieren, datenschutzkonforme Informationspflichten einhalten und die Mitarbeitenden sowohl transparent als auch umfassend informieren.

    Fazit: Fehler im BEM-Prozess können gravierende rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben – insbesondere, wenn sie mit Datenschutzverstößen einhergehen. Unternehmen tun gut daran, ihre Prozesse und Vertragsbeziehungen im Bereich des BEM regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen und Mitarbeitende wie auch Dienstleister zu schulen.

    Sie möchten Ihre BEM-Prozesse rechtssicher und datenschutzkonform gestalten? Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie umfassend und individuell!

  • Gefährliche Doppelrollen: Warum ein falscher Datenschutzbeauftragter Ihrem Unternehmen teuer zu stehen kommen kann

    Gefährliche Doppelrollen: Warum ein falscher Datenschutzbeauftragter Ihrem Unternehmen teuer zu stehen kommen kann

    Interessenkonflikte beim Datenschutzbeauftragten vermeiden: Fehler und Folgen

    Warum die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten so wichtig ist

    In einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt gewinnt der Datenschutz stetig an Bedeutung. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen – eine verantwortungsvolle Position, die weit mehr erfordert als nur formales Wissen. Entscheidend ist, dass der oder die Benannte unabhängig agieren kann und keine Interessenkonflikte bestehen. Schließlich prüft der Datenschutzbeauftragte die innerbetriebliche Einhaltung gesetzlicher Datenschutzvorgaben und soll so das Unternehmen und die Betroffenen schützen.

    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der DSB frei von Konflikten agieren muss. Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmen auf auf den ersten Blick naheliegende Lösungen setzen, etwa indem sie eine Führungskraft, etwa die Geschäftsführung selbst, zum Datenschutzbeauftragten ernennen. Gerade in kleineren Betrieben scheint dies praktisch – aber die Risiken und Risiken dieser „Doppelrolle“ sind nicht zu unterschätzen: Wer als Geschäftsführer gleichzeitig Datenschutzbeauftragter ist, muss das eigene Handeln kontrollieren – ein klassischer Fall von Interessenkonflikt, der schwerwiegende Folgen haben kann.

    Reale Konsequenzen: Wie schnell es teuer werden kann

    Ein aktueller Vorfall aus Österreich zeigt, wie brisant das Thema ist: Dort verhängte die Datenschutzaufsichtsbehörde gegen ein Unternehmen eine Geldstrafe von 5.500 Euro, weil ein Geschäftsführer, der zugleich Anteilseigner war, auch als Datenschutzbeauftragter agierte. Auch andernorts warnen Aufsichtsbehörden davor, Personen in Führungspositionen mit dieser Aufgabe zu betrauen, da dies einen klaren Interessenkonflikt darstellt – unabhängig davon, ob tatsächlich ein Verstoß gegen Datenschutzregeln vorliegt.

    Spätestens wenn Beschwerden eingehen oder eine Auftragsverarbeitung geprüft wird, kann die fehlende Trennung der Rollen auffallen. Schnell geraten dann geplante Projekte ins Stocken oder – noch gravierender – Aufträge gehen verloren, weil Auftraggeber auf Datenschutz-Mängel aufmerksam werden. Nicht umsonst betonen Datenschutzaufsichtsbehörden, dass der oder die Verantwortliche aktiv Vorsorge gegen Interessenkonflikte treffen muss, bevor es zu Problemen kommt.

    So erkennen und vermeiden Unternehmen Interessenkonflikte beim DSB

    Maßnahmen zur sicheren Benennung des Datenschutzbeauftragten

    Es ist nicht ausreichend, einen Datenschutzbeauftragten nach dem Motto „Hauptsache, jemand steht auf dem Papier“ zu benennen. Unternehmen sollten die Eignung der infrage kommenden Person sorgfältig prüfen. Besonders zu beachten ist: Leitungspersonal, das operative Entscheidungen im Unternehmen trifft, sollte nicht mit der Kontrollfunktion betraut werden. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) unterstreicht in seinen Leitlinien, dass die Unabhängigkeit des DSB oberstes Gebot ist.

    Wer als Unternehmen kein geeignetes internes Personal findet, sollte erwägen, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Externe Profis bringen oft nicht nur das nötige Fachwissen mit, sondern auch die notwendige Neutralität mit, um die Aufgaben gewissenhaft und unabhängig auszuführen. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es spezielle Leitfäden und Empfehlungen, um geeignete Lösungen zu finden und rechtlichen Anforderungen sicher nachzukommen.

    Praktische Tipps zur Risikoreduzierung und rechtssicheren Organisation

    Unternehmen wird geraten, interne Richtlinien zu erstellen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Prüfen Sie regelmäßig, ob die aktuelle Besetzung der DSB-Position noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht, insbesondere bei Umstrukturierungen oder Personalwechsel. Die klare Dokumentation der Entscheidungswege und der Aufgabenverteilung ist unerlässlich, um im Ernstfall nachweisen zu können, dass Sie Ihrer Verpflichtung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nachgekommen sind.

    Ein proaktiver Umgang mit dem Thema erspart unangenehme Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden und schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern auch vor Reputationsschäden. Unabhängig von der gewählten Lösung empfiehlt es sich, die Entwicklung der Datenschutzanforderungen aufmerksam zu verfolgen und im Zweifel rechtzeitig fachliche Beratung einzuholen.

    Fazit: Datenschutz ernst nehmen, Risiken vorbeugen und Bußgelder vermeiden

    Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist keine reine Formsache. Wer bei der Besetzung auf Nummer Sicher gehen möchte, muss sicherstellen, dass die Person völlig unabhängig ist und keine Interessenkonflikte bestehen. Führungskräfte sowie Entscheidungs- und Kontrollinstanz in Personalunion schließen sich in dieser Rolle aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus. Die Folgen von Fehlern reichen von Auftragsverlusten bis zu erheblichen Geldbußen. Sensibilisieren Sie Ihr Unternehmen für dieses Thema, klären Sie Verantwortlichkeiten und setzen Sie auf kompetente, unabhängige Ansprechpartner.

    Sie sind unsicher, ob Ihre Organisation in Sachen Datenschutz auf der sicheren Seite ist oder benötigen Unterstützung bei der Auswahl und Stellung eines Datenschutzbeauftragten? Zögern Sie nicht – wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und helfen, Ihr Datenschutz-Management rechtssicher zu gestalten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch!