Kategorie: Datenschutz

  • Europäischer Gesundheitsdatenraum ab 2025: Was Unternehmen und Gesundheitseinrichtungen jetzt wissen und tun müssen

    Europäischer Gesundheitsdatenraum ab 2025: Was Unternehmen und Gesundheitseinrichtungen jetzt wissen und tun müssen

    Der Europäische Gesundheitsdatenraum: Was auf Unternehmen und Gesundheitseinrichtungen zukommt

    Grundlagen des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS)

    Mit dem Start der EU-Verordnung zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) nehmen die Veränderungen im Umgang mit Gesundheitsdaten in der gesamten EU an Fahrt auf. Die EHDS-Verordnung ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit spezifischen Regelungen für den Gesundheits- und Forschungssektor und schafft erstmalig eine europaweite digitale Infrastruktur, um elektronische Gesundheitsdaten grenzüberschreitend zu verarbeiten und verfügbar zu machen. Das übergeordnete Ziel: Patienten, Forschende und Einrichtungen sollen von einem sicheren, effizienten und transparenten Datenaustausch profitieren – bei gleichzeitig hohem Datenschutzstandard.

    Die zentrale Idee des EHDS besteht darin, mehr als nur eine digitale Patientenakte zu schaffen. Vielmehr stehen eine bessere Gesundheitsversorgung, die Förderung medizinischer Forschung und die Stärkung der öffentlichen Gesundheit im Fokus, indem Gesundheitsdaten aus ganz Europa in klar geregelten Verfahren genutzt werden können. Die EU-Verordnung ist seit dem 26. März 2025 in Kraft und wird den Alltag von Gesundheitsdienstleistern, Kostenträgern, Forschungseinrichtungen, aber auch Patientinnen und Patienten grundlegend verändern.

    Primär- und Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten: Die Unterschiede

    Der EHDS unterscheidet klar zwischen der Primär- und Sekundärnutzung digitaler Gesundheitsdaten. Die Primärnutzung umfasst sämtliche Datenverarbeitungen, die unmittelbar für die individuelle medizinische Betreuung notwendig sind – etwa Diagnose, Behandlung, Prävention oder Kostenabrechnung. Anwender dieser Primärdaten sind beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken oder Sozialversicherungsträger.

    Anders sieht es bei der Sekundärnutzung aus: Hier werden Daten genutzt, die ursprünglich für die medizinische Betreuung erhoben wurden, nun jedoch für weiterführende Zwecke wie Forschung, Qualitätssicherung im Gesundheitssystem oder die Entwicklung neuer Therapien und Medikamente eingesetzt werden. Auch Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit, politische Entscheidungen oder Ausbildungszwecke können darunter fallen. Der Datenschutz bleibt dabei ein zentraler Anker: Die Verarbeitung erfolgt meist in anonymisierter Form und ist an enge rechtliche Vorgaben geknüpft.

    Rechte, Pflichten und Chancen für Beteiligte

    Datenschutz und Transparenz bei der Nutzung von Gesundheitsdaten

    Der EHDS stellt viele Anforderungen an die datenverarbeitenden Stellen, um die Rechte der Betroffenen zu wahren. Für medizinische Fachkräfte und Einrichtungen gilt: Sie müssen Gesundheitsdaten ihrer Patientinnen und Patienten in elektronische Systeme (EHR-Systeme, Electronic Health Record Systems) einspeisen, die den lückenlosen und sicheren Austausch der Daten innerhalb Europas erlauben.

    Transparenz ist ein zentrales Anliegen: Nach den neuen Regelungen haben Betroffene Anspruch, kostenlos und unmittelbar auf ihre erhobenen Gesundheitsdaten zuzugreifen. Sie können elektronische Kopien erhalten, eigene Angaben beisteuern oder auch bestimmen, welche Gesundheitsdienstleister Zugriff auf ihre Daten erhalten – und gegebenenfalls Einschränkungen definieren. Dieser Anspruch geht in vielen Punkten über die bisherigen Informationsrechte nach der DSGVO hinaus.

    Darüber hinaus behalten die EU-Mitgliedsstaaten einen gewissen Gestaltungsspielraum: Sie können etwa festlegen, ob und wie Patientinnen und Patienten der Primärnutzung ihrer Daten in elektronischen Systemen widersprechen dürfen. Es bleibt abzuwarten, wie Deutschland hiervon Gebrauch machen wird.

    Sekundärnutzung: Forschung, Innovation und Widerspruchsrecht

    Für die Sekundärnutzung greift der EHDS strenge Regeln: Ein Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschungs- oder andere anerkannte Zwecke ist nur durch ein genehmigungspflichtiges Verfahren bei nationalen Zugangsstellen möglich. Anträge auf Datennutzung werden geprüft und der Zugriff erfolgt meist nur anonymisiert – Ausnahmen gibt es nur in sehr eng abgegrenzten Fällen, beispielsweise in pseudonymisierter Form für bestimmte wissenschaftliche Projekte.

    Die Liste der zulässigen Verwendungszwecke ist klar definiert: So sind Werbung und die Entscheidungsfindung zu Lasten von Betroffenen ausdrücklich untersagt. Die Ergebnisse der Forschung, die auf Basis dieser Daten erfolgt, müssen zudem in anonymisierter Form veröffentlicht werden. Besonders beachtenswert: Patientinnen und Patienten haben ein umfassendes Widerspruchsrecht gegen die Zweitnutzung ihrer Gesundheitsdaten. Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, einfache Wege für die Ausübung dieses Rechts zu schaffen.

    Technische Anforderungen und nächste Schritte für Akteure

    Was EHR-Systeme leisten müssen – Anforderungen an Hersteller und Betreiber

    Ein zentrales Element des EHDS sind die sogenannten EHR-Systeme. Diese digitalen Systeme dienen sowohl der Erfassung als auch der strukturierten Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Hersteller und Betreiber dieser Systeme müssen umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, damit Datenschutz und Datensicherheit auf höchstem Niveau gewährleistet werden. Dazu gehören Zertifizierungen, die regelmäßige Überprüfung der IT-Sicherheit und Vorkehrungen zum Schutz vor Cyberangriffen.

    Nur EHR-Systeme, die den EU-Anforderungen entsprechen, dürfen künftig auf den europäischen Markt gebracht und in Betrieb genommen werden. Für Verantwortliche und IT-Abteilungen bedeutet das: Sie müssen prüfen, ob ihre bestehenden Systeme den neuen Vorgaben genügen oder Anpassungen erforderlich sind. Zudem sollten sie rechtzeitig einen Umsetzungsfahrplan entwickeln, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten.

    Fahrplan: Was jetzt zu tun ist und wie Sie sich vorbereiten

    Die EHDS-Verordnung gilt europaweit unmittelbar, das heißt, nationale Gesetze sind für ihre Umsetzung nicht erforderlich. Die Regelungen treten jedoch schrittweise in Kraft – mit Übergangsfristen, die je nach Bereich zwischen zwei und zehn Jahren liegen. Spätestens ab März 2027 wird es für viele Akteure ernst.

    Der erste Schritt für Gesundheitseinrichtungen, Krankenkassen, Forschungseinrichtungen und andere Beteiligte sollte darin bestehen, ihre bestehende Datenschutzorganisation zu überprüfen. Eine Gap-Analyse zeigt schnell, wo Anpassungsbedarf besteht. Verantwortliche sollten ihre Datenschutzbeauftragten von Beginn an einbinden und gemeinsam die notwendige Strategie für das eigene Unternehmen erarbeiten.

    Wer bereits DSGVO-konform aufgestellt ist, wird von den neuen Anforderungen nicht überrascht – dennoch sind spezifische Ergänzungen und Anpassungen unvermeidlich. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit der Planung und Umsetzung zu beginnen, um Verzögerungen und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

    Sie möchten wissen, wie Ihr Unternehmen optimal auf die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen vorbereitet ist? Benötigen Sie Unterstützung bei der Analyse bestehender Prozesse oder suchen Sie kompetente Beratung zur Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums? Dann kontaktieren Sie uns gerne – wir sind für Sie da!

  • WhatsApp bringt KI-Chats auf ein neues Level – So profitieren Sie von den smarten Zusammenfassungen

    WhatsApp bringt KI-Chats auf ein neues Level – So profitieren Sie von den smarten Zusammenfassungen

    WhatsApp präsentiert KI-Zusammenfassungen für Chats: So funktioniert das neue Feature

    Überblick: Neue KI-Funktion erleichtert das Aufholen von Nachrichten

    WhatsApp hat eine innovative Ergänzung für seinen Messenger vorgestellt, die Nutzern den Alltag spürbar erleichtern soll: Künstliche Intelligenz erstellt ab sofort auf Wunsch Chat-Zusammenfassungen. Besonders Menschen mit hohem Nachrichtenaufkommen profitieren von diesem Tool, das lange Scroll-Sessions deutlich verkürzt. Ob nach einem arbeitsreichen Tag, einer Pause oder im Anschluss an einen Flug – verpasste Nachrichten sind nun schneller erfasst denn je. Der Service startet zunächst in den USA, soll aber später für mehr Nutzer verfügbar sein.

    Wie funktionieren die KI-gestützten Zusammenfassungen von WhatsApp?

    Das neue WhatsApp-Feature bietet im Chat einen zusätzlichen Button, mit dem sich unverarbeitete Nachrichten eines Zeitraums gebündelt und in wenigen Sätzen zusammengefasst anzeigen lassen. Die Generierung der Zusammenfassung erfolgt mithilfe von Meta AI, der hauseigenen KI-Lösung des Mutterkonzerns von WhatsApp. Dazu werden die betreffenden Nachrichten verschlüsselt an Server übermittelt, dort verarbeitet und das Ergebnis direkt an das Gerät des Nutzers zurückgesendet. So behalten Nutzer stets den Überblick, ohne sich durch kilometerlange Chatverläufe klicken zu müssen.

    Datenschutz bei KI-Zusammenfassungen: Moderne Technik für maximale Privatsphäre

    Private Processing und Verschlüsselung: Was steckt dahinter?

    Meta hat für diese Funktion eine spezielle Technologie, das sogenannte „Private Processing“, entwickelt. Der entscheidende Vorteil: Weder WhatsApp noch Meta erhalten Einblick in die Nachrichteninhalte oder deren Zusammenfassungen. Die Daten werden über anonymisierte Verbindungswege an spezielle, abgesicherte Cloud-Server geleitet – das Verschlüsselungskonzept basiert auf modernsten Standards, wie zum Beispiel temporären Schlüsseln, die ausschließlich zwischen dem eigenen Gerät und den „Trusted Execution Environments“ (TEEs) der Server Gültigkeit besitzen. Die Entschlüsselung ist für den Anbieter selbst nicht möglich.

    Nutzer behalten volle Kontrolle: Optionale Aktivierung

    Die KI-Zusammenfassungen sind kein Standard, sondern ein freiwilliges Angebot. Nutzer entscheiden selbst, ob sie das Feature aktivieren möchten. Zusätzlich lässt sich in den Privatsphäreeinstellungen genau festlegen, für welche Chats diese KI-Funktion genutzt werden darf und für welche nicht. Besonders wichtig für sensible Gespräche: Die Privatsphäre-Funktion „Advanced Chat Privacy“ ermöglicht es, bestimmte Unterhaltungen bewusst auszuschließen. Auch andere Chat-Teilnehmer erfahren nicht, dass etwaige Nachrichten per KI zusammengefasst wurden.

    Chancen, Nutzen und Grenzen der neuen Funktion

    Mehrwert für Vielnutzer, Gruppen und Communitys

    Praktisch profitiert fast jeder WhatsApp-Nutzer von der Zusammenfassungsfunktion. Gerade in Gruppen mit hohem Nachrichtenaufkommen – etwa in Vereinen, Teams oder Familiengruppen – geht nicht mehr so leicht eine relevante Information unter. Die KI erkennt wichtige Themen, Termine und Aufgaben und bündelt sie übersichtlich. Auch bei Rückkehr aus Urlaub, Krankheit oder längeren Nichtnutzungszeiten wird der Anschluss an Diskussionen und News deutlich vereinfacht.

    Kritikpunkt Transparenz und Vertrauen: Was bleibt zu beachten?

    Trotz aller Technik wirft die neue Funktion Fragen zu Transparenz und dem verantwortungsvollen KI-Einsatz auf. Denn laut Meta verarbeitet die KI zwar alles verschlüsselt und anonym, dennoch müssen Nutzer darauf vertrauen, dass diese Angaben eingehalten werden. Gerade nach Berichten über Tracking-Methoden und mögliche Ausspähungsversuche seitens großer Tech-Unternehmen ist es wichtig, stets kritisch zu bleiben und die eigenen Einstellungen regelmäßig zu überprüfen. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Zusammenspiel von Komfort, Sicherheit und Nutzerkontrolle in der Praxis entwickelt.

    Fazit: Ein Schritt Richtung smarter Kommunikation

    Modernes Messaging dank KI: Effizienz ohne Datenschutzverlust?

    Mit der Einführung der KI-gestützten Zusammenfassungen setzt WhatsApp einen klaren Trend – der Messenger will nicht nur Kommunikationsplattform, sondern intelligent unterstützender Begleiter im Alltag sein. Das Feature bietet erheblichen Mehrwert für alle, die viele Chats parallel führen und immer up to date bleiben möchten. Im Fokus steht die Balance zwischen Funktionalität und Datensouveränität: Moderne Verschlüsselungstechniken und umfassende Einstellmöglichkeiten sollen das Vertrauen stärken.

    Wie Sie profitieren können – und was Sie jetzt tun sollten

    Sie sind oft in mehreren WhatsApp-Gruppen aktiv oder haben beruflich und privat viele Nachrichten im Blick zu behalten? Dann lohnt es sich, die neue Zusammenfassungstechnologie im Auge zu behalten und die Privatsphäreeinstellungen optimal zu konfigurieren. Nutzen Sie die Neuerungen bewusst, um Zeit zu sparen und Informationen gezielt zu ordnen.

    Wenn Sie Fragen zur Einrichtung, zu Sicherheitsthemen oder zu weiteren digitalen Neuerungen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie dabei, Ihr digitales Leben sicherer und komfortabler zu gestalten!

  • Großbritanniens neues Datenschutzgesetz 2025 – Chance oder Risiko für Unternehmen und Forschung

    Großbritanniens neues Datenschutzgesetz 2025 – Chance oder Risiko für Unternehmen und Forschung

    Britisches Datenschutzrecht im Wandel: Was bedeutet der Data Use and Access Act 2025?

    Hintergründe zur Gesetzesreform im Vereinigten Königreich

    Am 11. Juni 2025 verabschiedete das britische Parlament den Data (Use and Access) Act, der das Datenschutzrecht grundlegend modernisiert. Diese Anpassung ist ein wichtiger Schritt nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Während zunächst die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in nationales Recht übernommen wurde, schlägt das Land nun einen eigenständigen Kurs ein. Ziel der Reform ist es, rechtliche Flexibilität zu schaffen, Innovationen zu ermöglichen und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

    Nach mehreren gescheiterten Anläufen wurde die Reform von der neuen Regierung im Oktober 2024 auf den Weg gebracht. Der Data (Use and Access) Act vereint viele Elemente früherer Entwürfe und stellt die Rechtsgrundlage für einen modernen Umgang mit personenbezogenen Daten dar.

    Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

    Der Gesetzestext bringt zahlreiche Anpassungen mit sich. Besonders erwähnenswert sind die Lockerungen im Bereich wissenschaftlicher Forschung: Bestimmte berechtigte Interessen, beispielsweise für Forschung und Innovation, gelten jetzt automatisch und machen zusätzliche Abwägungen entbehrlich. Ebenso erhält das britische Innenministerium die Befugnis, Drittländer als datenschutzrechtlich angemessen einzustufen, selbst wenn deren Datenschutzniveau unterhalb des bisherigen Standards liegt. Darüber hinaus gibt es Änderungen in der Einordnung von Daten besonderer Kategorie; künftig ist das Ministerium ermächtigt, diese selbst festzulegen oder anzupassen.

    Mit dem Data (Use and Access) Act verfolgt Großbritannien das Ziel, den rechtlichen Rahmen dynamischer zu gestalten. Unternehmen sollen Perspektiven für Wachstum und technische Innovation erhalten, während staatliche Akteure flexibler auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen reagieren können.

    Neue Wege im Umgang mit Daten: Smart Data und internationale Zusammenarbeit

    Smart Data-Strategie: Effizienter Datenaustausch für mehr Wirtschaftswachstum

    Ein zentrales Element der Reform ist die Smart Data-Initiative. Diese zielt darauf ab, Unternehmen und Forschungseinrichtungen den Austausch sowie den Zugriff auf Daten zu erleichtern. Durch neue Regulierungen sollen Kosten reduziert und Prozesse effizienter gestaltet werden. Ziel ist es, die Digitalisierung in Großbritannien zu beschleunigen, innovative Geschäftsmodelle zu fördern und wirtschaftliche Vorteile zu realisieren.

    Smart Data soll es insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen ermöglichen, auf relevante Datenquellen zuzugreifen. Die zulässige Weitergabe und Nutzung von Daten wird vereinfacht, wodurch Entwicklung und Forschung einen deutlichen Schub erfahren können. Gleichzeitig sind weiterhin angemessene Datenschutzmechanismen vorgesehen, um das Gleichgewicht zwischen Innovation und Datensicherheit zu wahren.

    Europäische Perspektive: Auswirkungen auf den internationalen Datenverkehr

    Die britische Reform bleibt nicht ohne Folgen für den internationalen Austausch. Besonders die Europäische Union nimmt die Entwicklungen aufmerksam unter die Lupe. Im Fokus steht die Frage, ob das neue britische Datenschutzniveau weiterhin mit europäischen Anforderungen kompatibel ist. Die EU prüft aktuell die Auswirkungen der Gesetzesänderung und hat den Angemessenheitsbeschluss zum Datenaustausch mit dem Vereinigten Königreich um weitere sechs Monate verlängert. Dadurch soll der Europäischen Kommission genug Zeit gegeben werden, die Konsequenzen des neuen Regelwerks sorgfältig zu bewerten.

    Für europäische Unternehmen, die Daten mit Partnern in Großbritannien austauschen, ergibt sich dadurch eine Übergangsphase. Die rechtliche Unsicherheit bleibt bestehen, bis die EU eine abschließende Entscheidung getroffen hat. Es ist daher ratsam, Entwicklung und Anpassungen genau zu verfolgen und gegebenenfalls frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen.

    Fazit: Fortschritt und Herausforderungen im britischen Datenschutz!

    Mit dem Data (Use and Access) Act 2025 geht das Vereinigte Königreich einen eigenständigen Weg im Datenschutzrecht und schafft einen flexiblen Rahmen für Wirtschaft und Innovation. Unternehmen profitieren von neuen Freiheiten, sehen sich aber auch neuen Anforderungen gegenüber. Insbesondere im transnationalen Datenverkehr ist besondere Wachsamkeit geboten.

    Sie möchten mehr über die Auswirkungen der britischen Datenschutzreform auf Ihr Unternehmen erfahren oder brauchen Unterstützung bei der Umsetzung neuer Anforderungen? Kontaktieren Sie uns gerne – unser Team unterstützt Sie umfassend im Datenschutz und steht Ihnen kompetent zur Seite.

  • So revolutioniert KI den Datenschutz: Wie smarte Chatbots Ihr Unternehmen zukunftssicher machen

    So revolutioniert KI den Datenschutz: Wie smarte Chatbots Ihr Unternehmen zukunftssicher machen

    Innovative KI-Unterstützung für Datenschutz und Informationssicherheit

    Die Zukunft der Compliance: KI-Chatbots als digitale Helfer

    Die Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit steigen stetig – nicht nur für Großkonzerne, sondern auch für kleine und mittelständische Unternehmen. Der effiziente Umgang mit komplexen Fragestellungen ist dabei essenziell, um jederzeit gesetzeskonform und sicher zu agieren. Modernste Technologien wie künstliche Intelligenz (KI) ermöglichen hier völlig neue Wege der Unterstützung. Unser KI-gestützter Chatbot ist das Herzstück unserer webbasierten Datenschutz- und Informationssicherheits-Managementsysteme – und bietet schnelle, unkomplizierte Hilfe rund um die Uhr.

    Ihre Vorteile: Sofortige Antworten und intuitive Bedienung

    Gerade im Tagesgeschäft entstehen immer wieder Fragen zu Datenverarbeitung und IT-Sicherheit: Wie schütze ich sensible Kundendaten? Was ist bei der Umsetzung neuer Vorschriften zu beachten? Unser KI-Chatbot liefert fundierte, verständliche und praxiserprobte Antworten, individuell auf Ihren Bedarf zugeschnitten. Anwender profitieren von einer enormen Zeitersparnis, denn die passende Information ist stets nur einen Klick entfernt – ohne langes Suchen im Intranet oder Handbuch.

    Datenschutz made in Germany: Sicherheit für Ihre Informationen

    Ein hoher Standard an Datensicherheit ist uns besonders wichtig. Deshalb läuft unser Chatbot ausschließlich auf eigener Hardware in einem deutschen Rechenzentrum. Ihre Anfragen und interne Unternehmensinformationen verlassen somit nicht das sichere Umfeld und bleiben unter deutschen Datenschutzbedingungen bestmöglich geschützt. Langjährige Praxiserfahrung und bewährtes Expertenwissen sorgen zudem dafür, dass die bereitgestellten Informationen nicht nur zuverlässig, sondern auch stets aktuell sind.

    Lösungen für Unternehmen: Praxisnahe Unterstützung ohne Zusatzkosten

    Perfekt für KMU: Komplexität reduzieren, Kosten sparen

    Gerade kleinere Unternehmen stehen durch die Digitalisierung und ständige Veränderungen der regulatorischen Landschaft oft vor der Herausforderung, alle Datenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen effizient und kostenverträglich zu managen. Unser KI-basierter Chatbot ist direkt in unsere webbasierten Managementsysteme integriert und für alle Nutzer ohne Aufpreis nutzbar. Damit eröffnen wir auch kleinen Betrieben den Zugang zu High-End-Unterstützung, wie sie sonst nur großen Organisationen vorbehalten ist.

    Kombiniert mit starken Systemen: Datenschutz-Kit und ISMS-Kit

    Durch die Integration des Chatbots in unser Datenschutz-Kit, das Compliance-Kit sowie das ISMS-Kit erhalten Sie eine ganzheitliche Lösung für Ihre Organisation. Sie profitieren von laufenden Aktualisierungen, rechtssicheren Vorlagen und praktischen Anleitungen – und haben bei individuellen Fragen stets eine intelligente Unterstützung griffbereit. Ganz egal, ob Mitarbeiterschulung, sichere Dokumentation oder interne Audits: Unser System begleitet Sie zuverlässig auf dem Weg zur datenschutzkonformen und sicheren Organisation.

    Individuelle Beratung für Ihr Unternehmen

    Maßgeschneiderte Lösungen sind entscheidend, um die Datenschutz- und Informationssicherheitsstrategie auf Ihr Unternehmen abzustimmen. Neben digitalen Tools bieten wir persönliche Beratung durch erfahrene Experten, die sich auf die Besonderheiten Ihres Geschäftsmodells einstellen. Somit können Sie sicherstellen, dass sowohl Technik als auch Prozesse optimal zu Ihren Anforderungen passen.

    Benötigen Sie Unterstützung? Wir helfen Ihnen weiter!

    Kontaktieren Sie uns für Ihre individuelle Lösung

    Die Herausforderungen im Datenschutz und bei der Informationssicherheit sind vielschichtig – aber Sie müssen sie nicht allein meistern. Ganz gleich, ob Sie ein passendes Tool suchen oder individuelle Beratung wünschen: Wir stehen Ihnen gerne als starker Partner zur Seite. Setzen Sie auf effiziente, sichere und benutzerfreundliche Systeme, die Ihr Unternehmen in Sachen Compliance fit für die Zukunft machen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und profitieren Sie von unserer Erfahrung und innovativen Technologien!

  • Datenschutz und Cybersicherheit im Wandel – Wie Ihr Unternehmen von den neuen Regeln profitiert

    Datenschutz und Cybersicherheit im Wandel – Wie Ihr Unternehmen von den neuen Regeln profitiert

    Die Zukunft von Datenschutz und Informationssicherheit: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

    Entwicklung der Datenschutzgesetzgebung in Deutschland und Europa

    „Die politischen Weichen für Datenschutz und Informationssicherheit werden regelmäßig neu gestellt.“

    Danowski: finde diese Formulierung unglücklich. Datenschutz kommt nicht immer wieder an der gleichen Stelle mit unterschiedlichen Weichenstellungen vorbei.

    Politische Realitäten sorgen immer wieder für eine Anpassung der bisherigen Entscheiodungen  im Datenschutz.

     

     

    Die jüngsten Vereinbarungen der politischen Parteien sehen umfassende Anpassungen in beiden Bereichen vor. Ziel ist es, insbesondere den Mittelstand, kleine Unternehmen, Vereine und das Ehrenamt von übermäßigen Formalitäten zu entlasten. Die Möglichkeiten zur Entbürokratisierung werden dabei nicht nur auf nationaler, sondern insbesondere auch auf europäischer Ebene ausgelotet.

    Ein zentraler Fokus liegt auf der effizienteren Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die politischen Entscheidungsträger betonen, dass bestehende Spielräume der DSGVO genutzt werden sollen, um speziell KMU und Organisationen aus dem non-profit Bereich zu unterstützen. Parallel laufen bereits Diskussionen, ob bestimmte Datennutzungen, die mit geringem Risiko behaftet sind – wie beispielsweise Kundenlisten von Handwerksbetrieben – künftig vereinfacht behandelt werden können.

    Vereinfachungen und neue Rahmenbedingungen für Unternehmen

    Angestrebt werden auch deutliche Vereinfachungen im Ablauf datenschutzrechtlicher Prozesse: Anstatt komplexer Einwilligungslösungen sollen Unternehmen und Organisationen vom Konzept eines unbürokratischen Widerspruchs profitieren. Besonders im Zusammenhang mit staatlichen Dienstleistungen stehen Veränderungen bevor – die Mitwirkung von Bürgern und Unternehmen soll komfortabler gestaltet werden, ohne das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus dem Blick zu verlieren.

    Für Unternehmen steht ebenfalls eine wichtige Schwelle zur Diskussion: Ab welcher Größe muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? Hier könnten Erleichterungen auf mittelständische Betriebe zukommen. Ein einheitlicher europäischer Ansatz soll zudem für mehr Rechtssicherheit und weniger Interpretationsspielraum sorgen, was letztlich auch den Wettbewerb stärken dürfte. Die EU-Kommission hat bereits einen Reformvorschlag angekündigt, der insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine spürbare Entlastung beim Nachweis- und Dokumentationsaufwand bringen könnte.

    Datennutzung, Cyberabwehr & neue Anforderungen an Unternehmen

    Stärkung der Datennutzung und Aufbau einer Datenkultur

    Neben Vereinfachungen im Datenschutz gerät die wirtschaftliche Nutzung von Daten zunehmend in den Fokus. Zielsetzung der Bundesregierung ist es, eine tragfähige Datenökonomie zu etablieren und Innovation zu fördern. Dazu sollen rechtliche Unsicherheiten abgebaut und datenbasierte Geschäftsmodelle ermöglicht werden. Gleichzeitig bleibt der Schutz von Grund- und Freiheitsrechten eine zentrale Priorität.

    Bereits in Kürze wird ein Forschungsdatengesetz erwartet, das den Zugang zu wissenschaftlichen Daten neu regeln und die Verfügbarkeit von Open Data bei öffentlichen Einrichtungen stärken soll. Weitere geplante Maßnahmen beinhalten den verstärkten Einsatz von Privacy-Enhancing Technologies sowie das Prinzip „Once-Only“: Bürger und Unternehmen sollen Daten künftig nur noch einmal gegenüber Behörden angeben müssen. Das erleichtert interne Verwaltungsprozesse und sorgt für mehr Effizienz im Umgang mit sensiblen Informationen.

    Umfassende Maßnahmen zur Cybersicherheit und Bekämpfung von Cyberkriminalität

    Eine immer größere Bedeutung nimmt zudem die Absicherung gegen digitale Gefahren ein. Die Koalition will das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik deutlich stärken und dessen Rolle als zentrale Anlaufstelle für Cybersicherheit in Deutschland ausbauen. Gerade mittelständische Unternehmen werden gezielt geschult und unterstützt, um sie vor Cyberangriffen zu schützen und die Umsetzung des neuen Cyber Resilience Act zu erleichtern.

    Für sogenannte kritische Infrastrukturen, also Einrichtungen mit besonderer gesellschaftlicher Bedeutung, werden künftig noch höhere Sicherheitsstandards vorgeschrieben. Nur noch vertrauenswürdige Komponenten dürfen in sensiblen Bereichen verbaut werden. Parallel dazu wird auch die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und der Ausbau spezialisierter technischer Zentralstellen vorangetrieben, um einen effektiven Schutz im Cyber- und Informationsraum zu gewährleisten.

    Auch im Bereich der Strafverfolgung sind Neuerungen vorgesehen: So sollen automatisierte Kennzeichenerkennung und eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen rechtlich ermöglicht werden. Online-Plattformen werden verpflichtet, Behörden standardisierte Schnittstellen bereitzustellen, sodass Ermittlungen bei strafbaren Inhalten, insbesondere im Kontext von Hasskriminalität, effizienter durchgeführt werden können.

    Fazit und Ausblick für Unternehmen

    Was bedeuten die geplanten Änderungen für die Organisation?

    Die laufenden Reformen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit sind vor allem darauf ausgelegt, Prozesse zu vereinfachen und Organisationen von unnötigen bürokratischen Hürden zu entlasten. Gleichzeitig steigt die Verantwortung für Unternehmen, ihre digitalen Strukturen abzusichern und datenschutzkonform zu arbeiten. Gerade im Mittelstand bieten die geplanten Entlastungen neue Chancen, aber auch die Pflicht, sich frühzeitig auf bevorstehende Veränderungen vorzubereiten.

    Unternehmen sollten deshalb regelmäßig ihre Datenschutzstrukturen und Sicherheitskonzepte überprüfen sowie die Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben im Blick behalten. Moderne Datenschutz-Management-Systeme und regelmäßige Schulungen sorgen dafür, auch in einem sich schnell verändernden Umfeld stets auf der sicheren Seite zu stehen.

    So bleiben Sie rechtskonform und zukunftssicher aufgestellt

    In den kommenden Monaten und Jahren stehen wichtige Weichenstellungen bevor, die den Rahmen für Unternehmensdatenschutz neu definieren. Nur wer die Entwicklungen frühzeitig kennt und aktiv gestaltet, bleibt handlungsfähig und wettbewerbsstark. Dies gilt sowohl für die Nutzung innovativer Datenstrukturen als auch für einen vorausschauenden Schutz gegen Cyberrisiken.

    Sie wünschen sich Unterstützung rund um Datenschutz und Informationssicherheit? Unsere Experten stehen Ihnen beratend zur Seite, entwickeln passgenaue Lösungen für Ihr Unternehmen und begleiten Sie sicher durch anstehende Veränderungen. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen direkt zu kontaktieren – wir helfen Ihnen, Ihr Unternehmen optimal aufzustellen!

  • So schützen Sie Ihr E-Mail-Marketing vor teuren Fehlern und Abmahnungen – Die wichtigsten Regeln und Tipps für Unternehmen

    So schützen Sie Ihr E-Mail-Marketing vor teuren Fehlern und Abmahnungen – Die wichtigsten Regeln und Tipps für Unternehmen

    Rechtssicheres E-Mail-Marketing: So vermeiden Sie teure Abmahnungen

    Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Newsletter und Werbe-E-Mails

    Im digitalen Zeitalter ist das E-Mail-Marketing nach wie vor ein unverzichtbares Werkzeug für Unternehmen, um neue Kunden zu gewinnen und bestehende Kontakte zu pflegen. Gleichzeitig lauern im Werbeversand per E-Mail besonders hohe rechtliche Risiken: Schon kleine Fehler können teure Abmahnungen, Bußgelder oder Imageschäden nach sich ziehen. Umso wichtiger ist es, die aktuellen Anforderungen zu kennen und die eigene E-Mail-Kommunikation rechtssicher aufzustellen.

    Drei Regelwerke prägen den Umgang mit E-Mail-Werbung maßgeblich: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten, das UWG bestimmt die Zulässigkeit von Werbung per elektronischer Post und das TDDDG ist für das Tracking in E-Mails verantwortlich. Besonders das UWG verlangt für E-Mail-Werbung eine ausdrückliche Einwilligung der Empfänger und nimmt damit eine Schlüsselposition ein.

    Wann braucht man eine Einwilligung für Newsletter?

    Ganz eindeutig: Werbliche E-Mails dürfen nur mit vorheriger, ausdrücklicher Einwilligung verschickt werden. Das verlangt § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. Auch aus Sicht der DSGVO benötigt jede Verarbeitung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage – in der Praxis ist dies die Einwilligung aus Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine Berufung auf „berechtigtes Interesse“ ist beim Versand von Werbe-Newslettern daher ausgeschlossen, da das UWG strengere Regeln vorschreibt.

    Eine häufige Fehlannahme ist, dass sich Unternehmen im B2B-Bereich lockerer bewegen können als im B2C-Bereich. Tatsächlich macht das Gesetz keinen Unterschied: Ob Sie Privatpersonen oder Geschäftspartner ansprechen – immer ist die Zustimmung der Empfänger erforderlich.

    Rechtliche Stolperfallen im E-Mail-Marketing vermeiden

    Was zählt als Werbung – und was bleibt erlaubt?

    Werbung ist nicht nur der offensichtliche Produktverkauf in E-Mails. Jede Nachricht, die mittelbar oder unmittelbar den Absatz eigener Waren oder Dienstleistungen fördern soll – einschließlich Einladungen zu Events, Umfragen, Spezialangebote oder auch Kundenreaktivierungen – wird als Werbung gewertet. Auch ein klassischer Newsletter fällt unter den Werbebegriff.

    Demgegenüber sind rein vertragliche Nachrichten wie Bestellbestätigungen, Rechnungen, technische Updates oder sicherheitsrelevante Hinweise auch ohne Zustimmung zulässig. Voraussetzung ist, dass sie ausschließlich der Erfüllung eines Vertrages dienen und keine werblichen Zusätze enthalten. Bereits kleine Verweise auf „aktuelle Angebote“ am Ende einer E-Mail können eine Service-Nachricht jedoch zu einer Werbe-E-Mail machen – mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen.

    Einwilligung einholen: Anforderungen an die Zustimmung

    Eine rechtssichere Einwilligung setzt voraus, dass diese ganz bewusst, informiert und freiwillig gegeben wird. Sie darf nie stillschweigend oder integriert in allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen. Besonders empfehlenswert ist das Double-Opt-In-Verfahren: Nach Anmeldung erhält der Empfänger eine Bestätigungs-E-Mail und aktiviert den Bezug nochmals selbst. Nur so können Unternehmen die Einwilligung auch nachweisen – was im Streitfall entscheidend sein kann.

    Zudem muss der Empfänger jederzeit die Möglichkeit haben, seine Einwilligung zu widerrufen. Es empfiehlt sich, schon im Anmeldeprozess transparent auf diese Möglichkeit und die verantwortliche Organisation hinzuweisen.

    Ausnahmen, Plattformen und moderne Leadgewinnung

    Ausnahmen von der Einwilligungspflicht: Werbung an Bestandskunden

    Unter bestimmten Bedingungen erlaubt das Gesetz Werbung an Bestandskunden auch ohne explizite Einwilligung. Dafür müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die E-Mail-Adresse wurde im Rahmen eines Kaufs erhoben.
    • Es wird nur für eigene, ähnliche Produkte oder Dienstleistungen geworben.
    • Der Empfänger wurde bei Datenerhebung auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen.
    • Der Kunde hat bislang keiner Nutzung widersprochen.

    Liegen diese Bedingungen vor, ist Werbung an Bestandskunden auf Basis eines berechtigten Interesses gestattet. Eine beliebige Nutzung fremder Listen oder das Anschreiben neuer Kontakte ist davon jedoch nicht gedeckt.

    Newsletter über LinkedIn, WhatsApp und Lead-Kauf

    Das Werbeverbot ohne Einwilligung erstreckt sich über klassische E-Mail-Systeme hinaus auch auf Plattform-Nachrichten, etwa über LinkedIn oder andere Messenger-Dienste. Wer hier Werbung versendet, benötigt ebenfalls die ausdrückliche Zustimmung der Empfänger.

    Der Kauf von E-Mail-Adressen oder Leads ist besonders kritisch zu bewerten: Ohne nachweisbare, spezifische Zustimmung – und zwar für das konkret werbende Unternehmen – drohen rechtliche Konsequenzen. Unternehmen, die auf solche Listen setzen, tragen das volle Risiko und müssen im Zweifel jede Einwilligung eindeutig belegen können. Der Versand von Werbe-Mails an gekaufte Adressen ist daher in der Regel rechtswidrig und kann schnell zu Bußgeldern führen.

    Erfolg und Compliance im digitalen Marketing verbinden

    Tracking und rechtssichere Leadgewinnung

    Viele Unternehmen setzen im Newsletter-Marketing auf das Auswerten von Öffnungsraten und Klickverhalten der Empfänger. Doch auch diese Tracking-Maßnahmen sind streng reguliert: Sowohl das anonyme als auch das personalisierte Tracking erfordern eine separat eingeholte Einwilligung. Empfehlenswert ist es, die Zustimmung für den Newsletterversand und das Tracking klar zu trennen und transparent zu erklären, welche Daten zu welchem Zweck gesammelt werden.

    Anstatt auf fragwürdige Methoden zurückzugreifen, empfiehlt sich ein rechtssicheres „Inbound-Marketing“: Unternehmen bieten beispielsweise Whitepaper oder Webinare an und knüpfen den Zugang an die freiwillige Einwilligung zum Newsletterempfang. Wichtig: Die Teilnahme sollte freiwillig und ohne versteckte Kosten erfolgen. Dann spricht nichts gegen die Einholung der Einwilligung als „Gegenleistung“ im Rahmen der Leadgewinnung.

    Fazit: Datenschutzkonformes E-Mail-Marketing zahlt sich aus

    Rechtskonformes E-Mail-Marketing ist längst nicht mehr nur ein Thema für große Konzerne. Abmahnungen und Bußgelder betreffen zunehmend auch kleinere Unternehmen. Wer Wert auf nachhaltigen Vertriebserfolg legt, sollte die rechtlichen Anforderungen ernst nehmen und die Umsetzung im Unternehmen konsequent steuern. Klare Prozesse bei der Einwilligungseinholung, saubere Dokumentation und ein Bewusstsein für die Abgrenzung zwischen Werbung und Service-Kommunikation sind dafür essentiell.

    Im Zweifel lohnt es sich, rechtzeitig fachliche Beratung einzuholen. Dadurch lassen sich Risiken minimieren und die Grundlage für eine dauerhafte, vertrauensvolle Kundenkommunikation schaffen.

    Sie möchten sicherstellen, dass Ihr E-Mail-Marketing rechtssicher aufgestellt ist?
    Wir unterstützen Sie gerne individuell bei allen Fragen rund um Datenschutz, E-Mail-Kommunikation und digitales Marketing. Melden Sie sich einfach bei uns – gemeinsam sorgen wir für erfolgreiche und abmahnsichere Lösungen!